800 Tage für die Rechteklärung: So lange dauerte es, bis Spotify am 7. Oktober 2008 schließlich online ging – zunächst in Schweden. Grund war die mühsame Aufgabe, bei den Verwertungsgesellschaften in verschiedenen Ländern Lizenzen für das Streaming von Musikstücken zu erhalten. Das muss auch einfacher und vor allem schneller gehen, beschloss die Europäische Kommission. So ist die EU schon seit einigen Jahren bestrebt, diesen Bereich einheitlich zu regeln.
Am Montag fand dazu eine Anhörung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments statt. Gegenstand war der Vorschlag einer Richtlinie „über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt“. Geladen waren Vertreter von Verwertungsgesellschaften, Internet-Diensten und Rechteinhabern.
Das Ziel dabei: Verwertungsgesellschaften sollen transparenter arbeiten, die Aufsicht verbessert werden. Sie vergeben Lizenzen, verwalten die Lizenzeinnahmen und schütten sie an Rechteinhaber aus. Im Online-Bereich führt vor allem die überregionale Nutzung zu Problemen. Deshalb ist es ein weiteres Ziel der Richtlinie, die grenzüberschreitende Lizenzierung von Urheberrechten an Musikwerken zu verbessern und zu erleichtern. Bisher hätten sich die Verwertungsgesellschaften zu langsam an die digitale Entwicklung angepasst.
Von den geladenen Vertretern wurde der Richtlinien-Vorschlag allgemein begrüßt. Der größte Streitpunkt: Wie schnell werden Tantiemen ausgeschüttet? Mehrere Vertreter forderten eine kürzere Frequenz. In Artikel 12 des Vorschlags ist vorgesehen, dass Auszahlungen bis zu 12 Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres warten können. GEMA-Vertreter Tobias Holzmüller bemängelte zudem Rechtsunsicherheit und war damit nicht allein. Es sei nicht klar, welche Behörde für die Aufsicht zuständig sei und nach welchen Regeln diese zu handeln habe. Auch regele die Richtlinie nicht, wie eine Zusammenarbeit zwischen Verwertungsgesellschaften aussehen würde. Holzmüller befürchtet, dass sich Verwertungsgesellschaften aus kartellrechtlichen Gründen zurückhalten werden. Petra Hansson, Vertreterin von Spotify, forderte klare Sanktionen, wenn sich Verwertungsgesellschaften nicht an die Vorgaben der Richtlinien halten.
Die Anhörung im Rechtsausschuss war eine weitere Zwischenstation auf dem Weg zu einer Neuordnung der kollektiven Rechteverwertung. Im Rahmen der EU-Gesetzgebung ist es nun am Rechtsausschuss, mögliche Änderungen am Vorschlag zu formulieren. Anschließend stimmt das Plenum ab und übermittelt seinen Standpunkt dem Ministerrat. Billigt dieser den Standpunkt, wäre die Richtlinie in dieser Form zu erlassen. Bei Änderungen gäbe es weitere Lesungen im Parlament. Wann die Richtlinie tatsächlich kommt, lässt sich daher noch nicht sagen.
Schon 1995 startete die sogenannte Initiative „Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten“. Bis zum Juni 2004 fanden dann Gespräche und Anhörungen der Kommission statt; auf deren Grundlage verabschiedete sie eine Empfehlung. Es folgten weitere Stellungnahmen und Bewertungen. Nach einer weiteren Anhörung im April 2010 folgte dann der Richtlinienvorschlag.